Will man psychologische Tests auch bei Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen einsetzen, ergeben sich eine Reihe von Problemen. Eine aktuelle Studie untersucht den Einsatz des Rechentests TEDI-Math bei Menschen mit geistiger Behinderung. Was ergibt sich daraus für die Praxis?

Titel der Studie: Mathematische Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Eine Querschnittstudie

Veröffentlichung in:  Empirische Sonderpädagogik, 2015, 7. Jahrgang, Heft Nr. 2, S. 24-40
ISSN 1869-4845 (Print) · ISSN 1869-4934 (Internet)

Autoren der Studie: Ariana Garrote (1), Elisabeth Moser Opitz (1) & Christoph Ratz (2)
(1) Universität Zürich, (2) Universität Würzburg

Zusammenfassung von Erwin Breitenbach

An einer Stichprobe von 109 intellektuell beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen im Altern von 6 bis 18 Jahren konnte nachgewiesen werden, dass sich der Rechentest TEDI-MATH grundsätzlich bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gut einsetzen lässt. Allerdings verwiesen die Analysen auf notwendige Anpassungen einzelner Testaufgaben vor allem bezüglich ihrer sprachlichen Anforderungen. Diese Veränderungen werden detailliert beschrieben.
Mit dem TEDI-MATH kann ein breites Spektrum von mathematischen Kompetenzen überprüft werden und im Gegensatz zu den meisten anderen Rechentests ist er nicht curriculumbasiert, was eine wichtige Voraussetzung für den Einsatz bei Schülerinnen und Schülern ist, die nicht nach Regelschullehrplänen unterrichtet werden.

 

Kommentar von Erwin Breitenbach:

Will man psychologischen Tests auch bei Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen einsetzen, ergeben sich eine Reihe von Problemen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die oft sprachlich zu anspruchsvollen Instruktionen und die hohen Anforderungen an Aufmerksamkeitssteuerung und Konzentration, die keine standardisierte Durchführung gewährleisten. Hinzu kommen der Mangel an ausreichend leichten Aufgaben, was die Messgenauigkeit im unteren Leistungsbereich stark reduziert, und das Fehlen von Personen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in den Eichstichproben. Dies führt dazu, dass unterhalb der zweiten Standardabweichung meist keine zuverlässigen Vergleichsnormen mehr zur Verfügung stehen.
Nur vereinzelt finden sich Studien, die prüfen, inwieweit bestimmte psychologische Tests auch zur Diagnostik bei Menschen mit einer geistigen Behinderung genutzt werden können. Aus diesem Grund ist die vorliegende Studie von Ariana Garrote, Elisabeth Moser Opitz und Christoph Ratz so interessant und bedeutsam.