Beim Schulischen Standortgespräch setzen sich alle, die ein Kind betreuen, in regelmäßigen Abständen an einen Tisch, entwickeln einen gemeinsamen Förderplan und verabreden Maßnahmen zur Umsetzung in die Praxis.

Im Kanton Zürich wurde das Verfahren „Schulische Standortgespräche“ entwickelt, um den Schulen des Regelschulbereiches ein Instrument zur interdisziplinären und kooperativen Förderplanung an die Hand zu geben. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein strukturiertes Vorgehen zur individuellen Standortbestimmung und zur Vereinbarung von Förderzielen beschrieben. Ziel ist eine ressourcenorientierte Klärung der Frage, welche Maßnahmen für einen Schüler oder eine Schülerin in der aktuellen schulischen Situation angemessen erscheinen.
Beteiligt am schulischen Standortgespräch sind alle Personen, die das Kind oder den Jugendlichen betreuen und gut kennen. Dazu zählen natürlich immer die Lehrkräfte und die Eltern, aber auch beteiligte Therapeuten,  Psychologen, Mediziner und Heilpädagogen; wenn es sinnvoll erscheint auch das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche.
Als Vorbereitung für das Gespräch füllen alle Beteiligten ein Formular aus, indem sie entlang der ausgewählten Aktivitäts- und Lebensbereiche der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF): Allgemeines Lernen, Lesen und Schreiben, Mathematisches Lernen, Kommunikation, Für sich selbst sorgen, Umgang mit anderen Menschen sowie Freizeit, Erholung und Gemeinschaft die Stärken und Probleme des Schülers einschätzen.

Das schulische Standortgespräch durchläuft drei Phasen.

  • In der ersten Phase werden die vorbereiteten und mitgebrachten Einschätzungen aller Beteiligten zur Kenntnis genommen, um daraus ein gemeinsames Problemverständnis zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage  wird gemeinsam entschieden, welche der eingeschätzten Bereiche als besonders wichtig erachtet werden und deshalb als Grundlage für das weitere Gespräch dienen sollen. Die ausgewählten Schwerpunktthemen werden in einem Protokollformular notiert.
  • In der nächsten Phase wird eine gemeinsame Vorstellung darüber entwickelt, mit welchen Fähigkeiten oder körperlichen Voraussetzungen des Kindes die in Phase eins benannten Bereiche zusammenhängen und inwieweit sich Umweltbedingungen förderlich oder behindernd auswirken. Auf dies Weise wird ausgelotet, ob und wo das Kind zu unterstützen und zu fördern ist oder wo hilfreiche Veränderungen im Umfeld angezeigt erscheinen.
  • Ist darüber Einigkeit erzielt, werden in der dritten Phase gemeinsame Ziele formuliert, Maßnahmen vorgeschlagen und Verantwortlichkeiten geklärt, was wiederum auf dem Protokollformular im Sinne eines gemeinsamen Beschlusses festgehalten wird.
  • Die Umsetzung und vor allem die Auswirkungen der beschlossenen Interventionen und Veränderungen werden nach einem halben Jahr geprüft und sind wichtige Grundlage für das nächste gemeinsame Gespräch.

Erste Rückmeldungen und Erfahrungen zeigen, dass das Verfahren durchweg positiv aufgenommen wurde. Die Einführung der schulischen Standortgespräche führt zu einer Professionalisierung und Verbesserung der Förderplanung. Die klare Strukturierung und einheitliche Vorgehensweise bringt eine höhere Effizienz und das Einbeziehen der Eltern gelingt besser, die sich als gleichwertige Partner ernst genommen fühlen: Offensichtlich ein Verfahren, das sich hervorragend eignet, um unter allen Beteiligten abgestimmte Förderpläne zu entwickeln und ihre Umsetzung zu koordinieren, zu prüfen und zu begleiten.

Weiterführende Literatur:

Hollenweger, J. & Luder, R. (2010): Schulische Standortgespräche. Ein Verfahren zur Förderplanung und Zuweisung von sonderpädagogischen Maßnahmen. In: Sonderpädagogische Förderung heute 55, 3, 271–283.