Wie verteilt man Hilfen, wenn niemand „hilfsbedürftig“ heißen darf? Auch im Wunderland der Inklusion entsteht bei der Zuteilung zusätzlicher (vor allem sonderpädagogischer) Ressourcen das sogenannte Etikettierungs-Ressourcen-Dilemma. Das heißt: Auch hier muss notgedrungen jemand feststellen, welches Kind beeinträchtigt oder behindert ist über einen sonderpädagogischen Förderbedarf verfügt, um zusätzlich benötigte Ressourcen zu legitimieren.

Nur über den sonderpädagogischen Förderbedarf können zusätzliche Hilfen glaubwürdig begründet und, wenn nötig, auch gerichtlich eingefordert werden. Sie sind eben auch nur dann gerechtfertigt, wenn die Empfänger nachgewiesenermaßen bedürftig sind. Man muss also schweren Herzens, aber gezwungener Maßen gegen die Glaubenssätze der Inklusion verstoßen und  – obwohl Etikettieren und Kategorisieren Kinder angeblich zutiefst verletzen und diskriminieren -, Kinder als „behindert“ diagnostizieren, um an die zur Förderung nötigen Extras (Förderstunden, Therapie, Hilfsgeräte, Lernmaterialien …) heranzukommen.

Ein inklusiver Vorschlag soll nun einen Weg heraus aus diesem Dilemma weisen: Zumindest für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung könnte die Ressourcenzuweisung pauschal, also klassen- oder schulbezogen und nicht individuumbezogen erfolgen. Der Verzicht auf die diagnostische Etikettierung bei lernbehinderten, sprachbehinderten und verhaltensgestörten Kindern sei zu verschmerzen, da es sich hierbei sowieso nicht um „richtige“ Behinderungen im Sinne der WHO handele und weil weder Eltern noch Öffentlichkeit sie als „wirklich behindert“ empfänden, lautet die schwer nachvollziehbare und eigenartige Begründung (Wocken 2014). Ich möchte angeblichen Fachleuten, die solche Behauptungen in die Welt setzen, einen kurzen Besuch in einer Vorschulgruppe mit schwer sprachbehinderten Kindern, die kaum verständlich Sprechen können, empfehlen. Wahlweise auch einen kurzen Aufenthalt in einer Klasse mit schwer traumatisierten, hyperaktiven und sozial schlecht angepassten, aggressiven bis gewalttätigen Schülern.

Unabhängig von dieser eigenartigen Begründung löst die klassen- oder schulbezogene Ressourcenzuweisung jedoch nicht wirklich das Etikettierungs-Ressourcen-Dilemma, denn auch die pauschal zugewiesenen zusätzlichen sonderpädagogischen Hilfen und Unterstützungen müssen letztendlich ja doch auch wieder in einer Schule auf Klassen und in Klassen auf Kinder verteilt werden. Trotz pauschaler Zuweisung ist intern diagnostisch zu klären, welche Kinder in den Genuss der besonderen Förderung gelangen und welche nicht. Bei Verzicht auf Etikettierung ist auch nicht klar, welche Hilfe denn bei welchem Kind stattfinden soll. Ohne klare Benennung des Förderbedarfs landet der Logopäde hilflos in der Gruppe schwerst erziehbarer Hauptschulabbrecher, während der Verhaltenstherapeut sich fragt, wie er sinnvoll 45 Minuten mit einem wunderbar kooperativen, aber kaum sprechenden Vierjährigen mit Mund-Kiefer-Gaumenspalte verbringen soll. Nebenan versucht der Orthopädiemechaniker verzweifelt, einem athletischen, hyperaktiven 16jährigen einen Rollstuhl anzumessen…  Kurz: Wie Hilfen gezielt an die Kinder gelangen sollen, die sie brauchen, ohne dass man die hilfsbedürftigen Kinder auswählt, kann kein Inklusionsideologe beantworten.

 

Dies ist der 5. Artikel aus unserer Reihe „Inklusive Diagnostik“. Sie finden alle Artikel der Reihe unter diesem Schlagwort oder über folgende Links:

 

 

Weiterführende Literatur:

Wocken, Hans (2014): Das Haus der inklusiven Schule. Baustellen – Baupläne – Bausteine. 5. Auflage. Hamburg: Feldhaus Ed. Hamburger Buchwerkstatt.